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Mietnebenkosten in Spanien: Wer zahlt was?

Typische Aufteilung der Kosten bei einer Wohnungsvermietung zwischen Vermieter und Mieter: IBI, Hausgeld, Versorgung, Reparaturen und Versicherungen.

Einer der Punkte, die bei einer Vermietung die meiste Reibung erzeugen, ist die Frage, wer welche Kosten trägt. Das Gesetz lässt Spielraum für Vereinbarungen, aber es gibt eine übliche Aufteilung, die man im Vertrag festhalten sollte.

Was üblicherweise der Vermieter zahlt

  • IBI (Grundsteuer) und mit dem Eigentum verbundene Abgaben.
  • Hausgeld der Eigentümergemeinschaft (sofern nicht anders vereinbart).
  • Gebäudeversicherung (die Bausubstanz/Wohnung).
  • Reparaturen, die nötig sind, um die Wohnung bewohnbar zu halten.

Was üblicherweise der Mieter zahlt

  • Versorgung mit eigenem Zähler: Strom, Wasser, Gas, Internet.
  • Kleine Reparaturen aus dem normalen Gebrauch.
  • Hausratversicherung (seine Sachen), falls gewünscht.

Was vereinbart werden kann

Manche Kosten (etwa die Weiterberechnung eines Teils des Hausgelds oder bestimmter Abgaben) können vereinbart werden, sofern dies klar und schriftlich im Vertrag steht. Was nicht schriftlich festgehalten ist, kann später nicht verlangt werden.

Das Wichtigste: festhalten und stimmig halten

Legen Sie die Aufteilung im Vertrag fest und bewahren Sie die Belege für jede weiterberechnete Kostenposition auf. Wenn die Immobilien und ihre Kosten geordnet sind, kennen Sie auf einen Blick die tatsächliche Rentabilität jeder Vermietung und vermeiden Streit.

Informativer Inhalt; stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.

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